TOP MAGAZIN THÜRINGEN
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
es gibt traditionell zwei Themen, bei denen wir Thüringer eine ziemlich „kurze Zündschnur“ haben: Bratwurst und Bier.
„Een grosch vor darme czu brotwurstin” steht in einer Urkunde vom 20. Januar 1404, die Johann von Siebeleben geschrieben hat, seinerzeit Propst des Walpurgisklosters nahe Arnstadt. Über 700 Jahre also schon werden Thüringer Bratwürste gebraten, die man – im Gegensatz zu denen weiter südlich – sogar mit bloßem Auge erkennt. Nun aber geht es um die Frage, wann und wo zum ersten Mal Bratwürste gegrillt wurden. Zufällig stieß der Historiker Martin Sladeczek bei Recherchen über die Erfurter Krämerbrücke auf eine Urkunde bzw. viel wichtiger: auf einen Übersetzungsfehler darin. Im Schriftstück aus dem Jahr 1269 ist eine "Garküche" am Wenigemarkt erwähnt. Sladeczek stellte gemeinsam mit dem emeritierten Historiker Karl Heinemeyer fest, dass das falsch ist. Denn in der Urkunde steht das lateinische Wort "assare", und das bedeutet eben nicht "garen", sondern "braten". Dieser nachrichtliche Fehde-Handschuh Richtung Bayern kam gleich doppelt zurück: aus Regensburg und Nürnberg. Die beiden duellierten sich bislang ganz allein. Das Regensburger „Wurstkuchl“ kann auf eine Erwähnung aus dem Jahr 1378 verweisen, das Nürnberger Restaurant "Zum Gulden Stern" will angeblich die älteste noch erhaltene Bratwurstküche haben. Vielleicht muss die Weltgeschichte nicht gleich neu geschrieben werden, aber kleine Wortgefechte mit unseren fränkisch-bayrischen Nachbarn sind doch immer unterhaltsam, oder?
Wenig zu lachen allerdings hatten die Bayern ja bereits im Bier-Streit mit uns Thüringern. Mit dem Jahr 1516 wollten sie die ersten gewesen sein, die Bier nach einem Reinheitsgebot brauten. Da haben sie wohl von uns Thüringern abgeschrieben. Denn das "Weißenseer Reinheitsgebot" war eine städtische Verordnung aus dem Jahr 1434, die festlegte, dass Bier nur aus Hopfen, Malz und Wasser gebraut werden dürfe. So weit, so gut. Damit sind die Bayern zwar aus dem Rennen, aber Thüringen hat intern noch etwas zu klären. Von der hinteren (Bier-)Bank meldet sich nämlich Weimar zu Wort. Mehrere hundert Jahre vor Gothe und Schiller gab es dort schon mal wichtige Denker, die per Erlass festlegten: „Auch soll kein Brauer etwas anderes in sein Bier tun als Malz und Hopfen, kein Steinwurz noch Harz.“ Die ganze und doch überraschende Geschichte lesen Sie in dieser Ausgabe.
Ich wünsche Ihnen – egal ob mit oder ohne (Thüringer!) Bier in der Hand - beste Unterhaltung mit Ihrem TOP THÜRINGEN.
Ihr
Peter Rüberg
Verleger